Die Corona Schutzverordnung wurde wieder überarbeitet. Daher gelten für unseren Vereinsabend ab Freitag die folgenden Regeln. Nummer 5 ist erweitert.
- Es muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Die Hände müssen bei der Ankunft desinfiziert werden.
- Die Anwesenheit ist mit Namen, Vornamen, Komm- und Gehzeiten zu dokumentieren. Für Nichtvereinsmitglieder ist die Angabe der Adresse und Telefonnummer erforderlich.
- Beim Verzehren von Speisen und Getränken (und dem damit verbundenen Absetzens der Maske) ist ein Abstand von min. 1,5 Meter einzuhalten.
- Ab einem Alter von 16 Jahren müssen alle Besucher gegen Corona geimpft oder genesen sein.
- Alle Besucher (auch Kinder unter 16 Jahren) müssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen (Antigentest <24h, PCR Test <48h). Ausnahmen:
- Menschen mit 3. Corona Impfung (Booster)
- Schüler innerhalb der Schulzeit
Für alle Teilnehmer des Vereinsabend sind diese Regeln verbindlich einzuhalten.
Bleibt gesund!